KAMPs Maßnahmen zur Einhaltung des neuen Energieeffizienzgesetzes

Als Reaktion auf das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das erhebliche Veränderungen für den Betrieb von Rechenzentren mit sich bringt, möchten wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Aspekte des Gesetzes und dessen Implikationen für unser Rechenzentrum geben. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie mehr über die spezifischen Anforderungen an Rechenzentren, die Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen, die Vorteile der Gesetzeskonformität und die Schritte, die wir bei KAMP unternehmen, um uns auf die neuen Anforderungen einzustellen. Darüber hinaus erläutern wir, wie wir unsere Kunden in diesem neuen regulatorischen Umfeld unterstützen können. 

Einführung in das Energieeffizienzgesetz: Was bedeutet es für Rechenzentren?

Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das am 18. November 2023 in Kraft tritt, setzt wichtige Standards für die Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland. Es zielt darauf ab, den Energieverbrauch in verschiedenen Sektoren, darunter auch Rechenzentren, zu senken. Für Rechenzentren spezifiziert das Gesetz Anforderungen zur Steigerung der Energieeffizienz, einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien und der effizienteren Nutzung von Ressourcen. Durch die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen und die Eintragung in ein Energieeffizienzregister wird die Einhaltung der Vorgaben sichergestellt.

Spezifische Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes an Rechenzentren

Das neue Energieeffizienzgesetz stellt klare Anforderungen an Rechenzentren, um deren Energieeffizienz zu verbessern. Kernpunkte sind die Reduzierung des Energieverbrauchs durch den Einsatz energieeffizienter Technologien und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Besonders hervorgehoben werden die Nutzung von Abwärme und die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen. Darüber hinaus sind die Rechenzentren verpflichtet, wichtige Leistungsdaten in ein Energieeffizienzregister einzutragen, um Transparenz und Fortschrittskontrolle zu gewährleisten.
Das Energieeffizienzgesetz legt konkrete Fristen und detaillierte Anforderungen für Rechenzentren fest. Ab dem 1. Juli 2027 müssen Rechenzentren eine Energieeffizienz von höchstens 1,5 und ab dem 1. Juli 2030 eine Energieeffizienz von höchstens 1,3 erreichen. Für Neubauten, die ab dem 1. Juli 2026 in Betrieb genommen werden, gelten strengere Effizienzziele von kleiner oder gleich 1,2. Außerdem müssen ab 2024 mindestens 50 % und ab 2027 100 % des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden.

Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen in Rechenzentren

Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Rechenzentren zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen, um die Energieeffizienzziele zu erreichen und nachzuweisen. Betreiber von Rechenzentren müssen bis zum 1. Juli 2025 ein zertifiziertes Managementsystem einführen. Diese Systeme sollen kontinuierlich Daten zum Energieverbrauch erfassen und auswerten, um Optimierungspotenziale zu identifizieren und umzusetzen. Damit soll die Gesamtenergieeffizienz der Anlagen gesteigert und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben dokumentiert werden.

Auswirkungen des Energieeffizienzgesetzes auf den Rechenzentrumsbetrieb

Die Einhaltung des neuen Energieeffizienzgesetzes beeinflusst sowohl den täglichen Betrieb als auch die langfristige Strategie von Rechenzentren. Durch die geforderte Implementierung energieeffizienter Technologien und Managementsysteme müssen Rechenzentren ihre Infrastruktur und Betriebsprozesse überdenken. Dies kann Investitionen in neue Technologien erfordern, bietet aber auch die Chance, die Betriebskosten langfristig zu senken und die Betriebseffizienz zu verbessern.
Vorteile der Einhaltung des Energieeffizienzgesetzes für Rechenzentren
Die Einhaltung des Energieeffizienzgesetzes bietet Rechenzentren nicht nur die Möglichkeit, ihre Energiekosten zu senken, sondern auch ihren ökologischen Fußabdruck zu minimieren. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz leisten Rechenzentren einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und verbessern ihr Image bei Kunden und Partnern, die zunehmend Wert auf nachhaltiges Wirtschaften legen.

Anpassungsmaßnahmen bei KAMP zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen

KAMP unternimmt konkrete Schritte, um die Anforderungen des neuen Energieeffizienzgesetzes zu erfüllen. Dazu gehören die Modernisierung der technischen Infrastruktur, die Einführung fortschrittlicher Kühltechnologien und die Umstellung auf 100 % erneuerbare Energien. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Effizienzziele zu übertreffen und die Betriebskosten langfristig zu senken.

KAMP engagiert sich für Energieeffizienz nach dem neuen Gesetz

KAMP setzt aktiv Maßnahmen um, um die strengen Anforderungen des neuen Energieeffizienzgesetzes zu erfüllen. Dazu gehören die Optimierung der Energieeffizienz unserer Rechenzentren, der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien und die Implementierung effizienter Kühlsysteme. Damit erfüllt KAMP nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern fördert auch eine nachhaltige Betriebsführung, die den Energieverbrauch minimiert und langfristig Kosten einspart.

Fazit: Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes bei KAMP

KAMP hat proaktive Maßnahmen ergriffen, um die Anforderungen des neuen Energieeffizienzgesetzes vollständig zu erfüllen. Durch die Investition in fortschrittliche Technologien und die Implementierung effizienter Energie- und Umweltmanagementsysteme trägt KAMP nicht nur zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks bei, sondern setzt auch ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Effizienz in der Rechenzentrumsbranche.

Wichtige Termine und Meilensteine:

  • 1. Juli 2025: Frist für die Implementierung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen in bestehenden Rechenzentren.
  • 1. Januar 2024: Mindestens 50 % des Stromverbrauchs muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
  • 1. Juli 2027: Rechenzentren müssen eine Energieeffizienz von höchstens 1,5 erreichen.
  • 1. Januar 2027: 100% des Stromverbrauchs muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
  • 1. Juli 2030: Die Energieeffizienz muss kleiner oder gleich 1,3 sein.

Lesen Sie hier mehr über das grüne Rechenzentrum von KAMP

Sie wünschen weitere Informationen oder eine persönliche Beratung?